So wie sich die Christen Isa, alayhis salaam, zuschreiben, die Rafidha sich Ali Ibn Abi Talib zuschreiben, schreiben sich die Asha’irah dem Imam ash-Shafi’i zu. Und sie alle drei sind frei von denen, die sich ihnen zuschreiben.
So erwähnt Ibn Rajab al-Hanbali (gest. 795 n.H.) in „Dhayl ala Tabaqat al-Hanabilah“ (1/273), dass Wazir Ibn Hubayrah (gest. 560 n.H.), der Wazir von Bagdad, sagte:
والله ما نترك أمير المؤمنين علي بن أبي طالب مع الرافضة نحن أحق به منهم، لأنه منا ونحن منه، ولا نترك الشافعي مع الأشعرية فإنا أحق به منهم.
„Bei Allah, wir überlassen den Amir al-Mu’minin, Ali Ibn Abi Talib, nicht den Rafidha. Wir haben ein größeres Anrecht an ihm, als sie, weil dieser von uns ist und wir von ihm. Und wir überlassen ash-Shafi’i nicht den Asha’irah, denn wir haben ein größeres Anrecht an ihm, als sie.“
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